Inklusion

Inklusive Erziehung geht vom Grundsatz der uneingeschränkten Teilhabe aller Kinder aus- mit oder ohne Behinderung

Sie alle sollen in der Kita eine auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete spezifische Förderung und Unterstützung erhalten. Die gemeinsame Erziehung ist dabei angelehnt an die christlichen Werte, aber auch an einen gesellschaftlichen Auftrag zur Förderung aller Kinder. Seit 1997 hat unsere evangelische Kindertagesstätte Pusteblume ihre pädagogische Arbeit erweitert, die sonderpädagogische Erziehung mit Einzelintegration wurde aufgenommen.

Soll ein Kind mit Behinderung in unserer Kita aufgenommen werden, wird mit den Eltern durch das Kreisjugendamt ein TEILHABE-PLAN erstellt. Dadurch wird der Einsatz einer heilpädagogischen Zusatzkraft mit einem bestimmten Stundenumfang errechnet, die dann unterstützend das Kind in der Gruppe begleitet.