Aufnahmekriterien

Herzlich Willkommen

Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.

 

 Aufnahmekriterien unserer evangelischen Kindertagesstätte Pusteblume

 

  • Die Anmeldung kann erst mit der Geburt des Kindes erfolgen.
  • Die Aufnahme des Kindes richtet sich nach dem Lebensalter.
  • Geschwisterkinder werden bevorzugt.
  • Die Kinder sollten vorrangig aus dem Einzugsgebiet kommen.
  • Bei einer Ganztagsbetreuung des Kindes werden Alleinerziehende und Berufstätige bevorzugt berücksichtigt. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist dazu erforderlich.

 Zu Beginn des Kindergartenbesuches wird ein Aufnahmevertrag geschlossen.

  • Der Träger behält sich Änderungen vor.

 Anmeldung

Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in unsere evangelische Kindertagesstätte Pusteblume ist eine schriftliche Anmeldung. In einem Vorgespräch lernen die Eltern das Haus und die pädagogische Arbeit kennen.

Nach der schriftlichen Zusage findet ein Kennenlernnachmittag/-abend statt, an dem alle neuen Eltern den ersten Kontakt zu den jeweiligen Gruppenerzieherinnen knüpfen.

Bevor das Kind in die Gruppe eingewöhnt wird, findet ein Gespräch zwischen Eltern und Erziehern statt, um liebgewonnene Gewohnheiten des Kindes kennenzulernen.

Der Träger informiert die Eltern am Anfang eines Kalenderjahres schriftlich, ob das angemeldete Kind im kommenden Kindergartenjahr einen Platz in unserer Einrichtung bekommt.