Elternausschuss

Der Elternausschuss ist die Vertretung der Eltern

Im Oktober eines jeden Jahres findet die Wahl statt. Der Ausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, zwei Vertretern je Gruppe. Ein Vorsitzender wiederum wird von den einzelnen Gruppenvertretern gewählt. Grundlage hierfür ist die Elternausschussverordnung vom 16. Juli 1991 des Kindertagesstättengesetzes, Rheinland-Pfalz.