Herzlich Willkommen
Kinder haben vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung im Kindergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.
Aufnahmekriterien unserer evangelischen Kindertagesstätte Pusteblume
Zu Beginn des Kindergartenbesuches wird ein Aufnahmevertrag geschlossen.
Anmeldung
Die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in unsere evangelische Kindertagesstätte Pusteblume ist eine schriftliche Anmeldung. In einem Vorgespräch lernen die Eltern das Haus und die pädagogische Arbeit kennen.
Nach der schriftlichen Zusage findet ein Kennenlernnachmittag/-abend statt, an dem alle neuen Eltern den ersten Kontakt zu den jeweiligen Gruppenerzieherinnen knüpfen.
Bevor das Kind in die Gruppe eingewöhnt wird, findet ein Gespräch zwischen Eltern und Erziehern statt, um liebgewonnene Gewohnheiten des Kindes kennenzulernen.
Der Träger informiert die Eltern am Anfang eines Kalenderjahres schriftlich, ob das angemeldete Kind im kommenden Kindergartenjahr einen Platz in unserer Einrichtung bekommt.